Palram DE GmbH / Palram Products GmbH Allgemeine Verkaufsbedingungen

1.Begriffsbestimmungen
1.1 Die folgenden Begriffe haben die folgende Bedeutung:
Käufer: die auf dem betreffenden Vertrag als Käufer angegebene rechtliche Einheit.
Verkäufer: Palram DE GmbH oder Palram Products GmbH.
Vertrag: jedwede Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer – schriftlich oder mündlich - über den Verkauf /Kauf von Produkten nach Maßgabe dieser Bedingungen.
Lieferort: der Ort, an dem die Produkte gem. Ziff. 4 angeliefert werden.
Produkte: jedwede vertraglich vereinbarten Produkte oder Dienstleistungen, die vom Verkäufer für den Käufer erbracht werden.
1.2 Worte im Singular beinhalten auch den Plural und solche im Plural den Singular.
1.3 Überschriften zu einzelnen Bedingungen haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen

2. Anwendung dieser Bedingungen
2.1 Ein Vertrag wird auf der Basis dieser Bedingungen geschlossen; dies unter Ausschluss irgendwelcher anderer Bedingungen (insbesondere solcher, die der Käufer auf einem Auftrag, einer Auftragsbestätigung, Spezifikation oder sonstigem Dokument verwendet)
2.2 Diese Bedingungen finden Anwendung auf alle Transaktionen des Verkäufers und irgendwelche Abweichungen von diesen Bedingungen sowie Zusicherungen bezüglich der Produkte werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers wirksam.
2.3 Jeder Auftrag oder die Annahme eines Angebotes für Produkte seitens des Käufers gilt als ein Angebot des Käufers über den Kauf von Produkten nach Maßgabe dieser Bedingungen.
2.4 Bestellungen des Käufers werden mit der Auftragsbestätigung des Verkäufers bzw. der Lieferung der Produkte, je nachdem welcher Zeitpunkt früher liegt, bindend. Änderungen einer Bestellung werden nur bindend, wenn der Verkäufer diese Änderung ausdrücklich bestätigt. Stornierungen von Bestellungen sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer bestätigt werden. Die Annahme und Bestätigung einer Stornierung kann vorbehaltlich einer vom Käufer an den Verkäufer zu zahlenden Entschädigung erfolgen.
2.5 Der Käufer hat sicherzustellen, dass seine Bestellung und eventuelle Spezifikationen vollständig und inhaltlich richtig sind.
2.6 Jedes Angebot des Verkäufers ist gültig für einen Zeitraum von 30 Tagen seit Abgabe, sofern Verkäufer es nicht vorher widerrufen hat.

3. Spezifikationen
3.1 Menge und andere Produktmerkmale sollen den Angaben im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers entsprechen.
3.2 Alle Proben, Zeichnungen, beschreibende Merkmale und Werbematerialien des Verkäufers sowie sämtliche Beschreibungen oder Illustrationen aus Katalogen und Produktbroschüren des Verkäufers dienen nur dem Zweck eine unverbindliche Produktbeschreibung abzugeben. Sie werden nicht Vertragsbestandteil.

4. Lieferung
4.1 Jedwede Daten, die Verkäufer für die Lieferung der Produkte bekanntgibt sind voraussichtliche Liefertermine und die exakte Lieferzeit ist nicht Bestandteil solcher Bekanntgabe. Wenn keine Liefertermine angegeben sind, soll die Belieferung innerhalb angemessener Frist erfolgen.
4.2 Wenn der Käufer aus irgendwelchen Gründen die Annahme von Produkten, die zur Anlieferung bereitstehen nicht durchführt oder der Verkäufer die Anlieferung deswegen nicht rechtzeitig durchführen kann, weil der Käufer keine entsprechenden Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder andere Ermächtigungen erteilt hat:
4.2.1 soll die Gefahr auf den Käufer übergehen (einschließlich der Gefahr für Verlust oder Schäden aufgrund von Fahrlässigkeit des Verkäufers);
4.2.2 soll die Anlieferung der Produkte unterstellt werden;
4.2.3 kann der Verkäufer die Produkte bis zur endgültigen Auslieferung einlagern, wobei der Käufer für sämtliche entstandenen Kosten und Ausgaben (insbesondere Lagerkosten und Versicherung) haftbar sein soll; und
4.2.4 kann der Verkäufer den Besitz der Produkte aufgeben, wenn der Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem vorgesehenen Lieferzeitpunkt die Lieferung tatsächlich annimmt. Ferner kann der Verkäufer den Käufer für jedwede Kaufpreisverluste zusätzlich zu jedweden anderen Zahlungen und Schäden, die der Käufer dem Verkäufer wegen seines Annahmeverzuges ersetzen muss , haftbar machen.
4.3 Der Käufer hat am vorgesehene Lieferort auf seine Kosten ausreichendes Personal und Gerät zur Abladung der Produkte bereitzustellen.
4.4. Der Verkäufer kann den Käufer für jedes wieder verwertbares Verpackungsmaterial, das nicht auf Anforderung zurückgegeben wird, in Anspruch nehmen.
4.5. Der Verkäufer kann die Produkte in Teilmengen ausliefern. Jede Teillieferung kann nach Maßgabe dieses Vertrages einzeln berechnet werden.
4.6. Jede Teillieferung soll eine separate Vertragslieferung darstellen und eine Annahmeverweigerung für eine solche Teillieferung soll den Käufer nicht berechtigen, eine weitere Teillieferung oder die Vertragserfüllung insgesamt zu verweigern
4.7. Verkäufer hat die Produkte nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen und Bestimmungen zu liefern und der Käufer hat die Produkte nach Maßgabe dieser vertraglichen Vereinbarungen und Bestimmungen abzunehmen.

5. Nicht-Lieferung
5.1 Die bei Absendung beim Verkäufer festgestellte Menge von Produkten stellt hinreichenden Beweis für die beim beim Käufer ausgelieferte Menge dar, es sei denn , der Käufer kann binnen 5 Tagen nach Ablauf eines üblichen Versendungsvorgangs das Gegenteil nachweisen.
5.2 Jedwede Haftung des Verkäufers für eine Nicht-Lieferung von Produkten ist beschränkt auf Ersatz der Produkte binnen angemessener Frist oder auf eine Gutschrift auf den Rechnungswert der nicht gelieferten Produkte.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Produkten (Vorbehaltsware) bis zum vollständigen Ausgleich seiner sämtlichen aktuellen und zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor (Eigentumsvorbehalt gem.§ 449 BGB).
6.2 Während des Zeitraumes, in dem das Eigentum an der Vorbehaltsware beim Verkäufer verbleibt, hält der Käufer die Vorbehaltsware als Verwahrer für den Verkäufer in seinem Besitz.
6.3 Bis zum vollständigen Forderungsausgleich darf die Vorbehaltsware weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer direkt zu benachrichtigen, wenn Dritte Vorbehaltsware in Besitz nehmen wollen.
6.4 Die Besitzrechte des Käufers an der Vorbehaltsware enden direkt und der Käufer hat die Vorbehaltsware an den Verkäufer herauszugeben, wenn der Käufer einen Insolvenzantrag stellt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird oder der Käufer anderweitige Vereinbarungen mit seinen Gläubigern trifft.
6.5. Soweit Vorbehaltsware zum Weiterverkauf durch den Käufer vorgesehen ist, ist dieser hierzu im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes ermächtigt. Bei einem derartigen Weiterverkauf tritt der Käufer dem dies annehmenden Verkäufer, als Sicherheit für alle zukünftigen Ansprüche des Verkäufers, sämtliche Ansprüche und Ersatzansprüche aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an Kunden des Käufers ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Verkäufer ist berechtigt, derartige Forderungen in eigenem Namen einzuziehen, wenn sich der Käufer in Zahlungsverzug bzgl. der Vorbehaltsware befindet, ein Insolvenzantrag für den Kunden gestellt ist oder anderweitig die Erfüllung der Verbindlichkeiten durch den Käufer so gefährdet ist, dass es eine mögliche Gefährdung der Ansprüche des Verkäufers darstellt. In einem solchen Fall kann der Verkäufer vom Käufer die Offenlegung der insoweit abgetretenen Ansprüche einschließlich der jeweiligen Schuldner verlangen, ebenso wie sämtliche erforderlichen Informationen für den Forderungseinzug unter Übergabe alle Dokumente bzgl. derartiger Drittschuldner. Ferner hat der Käufer die Drittschuldner direkt über die Forderungsabtretung zu informieren

7. Preis
Der Preis für die Produkte versteht sich ausschließlich Mehrwertsteuer und sämtlicher Kosten für Verpackung, Ver- und Entladung und Versicherung; alle diese Beträge hat der Käufer zusätzlich zum Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung zu übernehmen.

8. Zahlungen
8.1 Vorbehaltlich Ziff. 8.4 und irgendwelcher anderen Vereinbarungen mit dem Verkäufer ist der Kaufpreis in EURO bei Bestellung der Produkte fällig.
8.2 Rechtzeitigkeit der Zahlung ist von wesentlicher Bedeutung.
8.3. Zahlungseingang erfolgt erst mit gesicherter Gutschrift beim Verkäufer.
8.4 Zahlungen unter diesem Vertrag werden darüber hinaus sofort fällig bei Beendigung des Vertrages ungeachtet anderer Bestimmungen.
8.5 Der Käufer hat die Zahlungen in voller Höhe ohne Abzüge, sei es wegen Aufrechnung, Gegenansprüchen, Rabatten und Preisnachlässen zu leisten, wenn der Käufer nicht durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung zu einem derartigen Abzug berechtigt ist.
8.6 Wenn der Käufer mit der Kaufpreiszahlungen unter diesem Vertrag – auch teilweise – in Verzug gerät ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche Lieferungen unter diesem Vertrag an den Käufer zu stornieren und der Käufer ist zu Verzugszinsen auf den jeweils ausstehenden Kaufpreisbetrag in Höhe von 4% über dem deutschen Basiszinssatz verpflichtet.
8.7 Der Verkäufer ist berechtigt die Kreditwürdigkeit des Käufers und seiner leitenden Angestellten und/oder Eigentümer zu überprüfen und die Ergebnisse solcher Überprüfungen zu dokumentieren. Er darf diese Daten auch mit Dritten teilen ebenso wie die Kreditwürdigkeit des Käufers unter diesem Vertrag.

9. Qualität
9.1 Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte (vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieser Bedingungen) den veröffentlichten Spezifikationen und Zusicherungen entsprechen; Einzelheiten sind auf der website des Verkäufers abrufbar.
9.2 Soweit der Verkäufer Dienstleistungen erbringt, gewährleistet er, dass diese mit angemessener Sorgfalt und im Einklang mit allgemein anerkanntem Geschäftsgebrauch erfolgen.
9.3 Verkäufer ist nicht haftbar für die Nichteinhaltung von Spezifikationen und/oder Garantien und Gewährleistungen, wenn nicht
9.3.1 der Käufer schriftlich derartige Mängel dem Verkäufer meldet unter Beifügung der Originalrechnung als Kaufbeleg, und
9.3.2 dem Verkäufer eine angemessene Möglichkeit zur Überprüfung solcher Produkte nach Meldung durch den Käufer eingeräumt wird und der Käufer derartige Produkte (wenn vom Verkäufer so gewünscht) an den Geschäftssitz des Verkäufers zur dortigen Überprüfung zurücksendet.
9.4 Verkäufer soll nicht haftbar sein für einen Verstoß gegen irgendwelche Gewährleistungen wenn,
9.4.1 der Käufer den Gebrauch solcher Produkte nach Meldung an den Verkäufer fortsetzt oder
9.4.2 der Fehler deshalb auftritt, weil der Käufer mündliche oder schriftliche Instruktionen des Verkäufers zur Lagerung, dem Einbau, der Verpackung oder des Gebrauchs oder der Erhaltung der Produkte (oder in Abwesenheit solcher Instruktionen) handelsübliche Verfahrensweisen nicht beachtet.
9.5. Vorbehaltlich Ziff. 9.3 und 9.4, wenn irgendwelche Produkte nicht den Gewährleistungen gem. Ziff. 9.1 entsprechen kann der Verkäufer nach seiner Wahl solche Produkte reparieren oder (das defekte Teil) ersetzen oder den Kaufpreis ggf. pro rata ersetzen. Wenn dies der Verkäufer so verlangt, hat der Käufer die defekten Produkte oder Teile an den Verkäufer zurückzugeben.
9.6 Wenn der Verkäufer nach Ziff. 9.5 vorgeht soll er keiner weiteren Haftung für einen Verstoß gegen irgendwelche Gewährleistungen unterliegen.

10. Haftungsbeschränkung
10.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen unter Ziff. 4, 5 und 9 beinhalten die nachstehenden Bestimmungen die gesamte finanzielle Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer (einschließlich jedweder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Angestellten, Agenten und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers) im Hinblick auf
10.1.1 jedwede Verletzung dieser Bestimmungen;
10.1.2 jedweden Gebrauch oder Weiterverkauf der Produkte oder eines Gegenstandes unter Verwendung von Teilen der Produkte durch den Käufer; und
10.1.3 jedwede Zusicherung, Feststellung oder Verletzungshandlung/-Unterlassung aus Fahrlässigkeit im Hinblick oder in Verbindung mit diesem Vertrag.
10.2 Der Verkäufer soll gegenüber dem Käufer nicht haftbar sein für lediglich wirtschaftliche Nachteile, Ergebnisverluste, Geschäftsverlust, Minderung von goodwill oder anderweitig; in jedem Fall, ob direkt, indirekt oder bei Folgeschäden (wodurch auch immer ausgelöst), die sich aus diesem Vertrag ergeben könnten.

11. Geistiges Eigentum/ Schutzrechte
11.1 Dem Käufer ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet, den Namen, Warenzeichen und sonstiges geistiges Eigentum von Palram zu verwenden.

12. Abtretung
12.1 Dem Verkäufer ist es gestattet, diesen Vertrag oder Teile davon an jedwede dritte Personen oder Gesellschaften abzutreten.
12.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, diesen Vertrag oder Teile davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzutreten

13. Höhere Gewalt / Force Majeure
Verkäufer behält sich vor, den Anlieferungszeitpunkt zu verschieben, den Vertrag aufzuheben oder die Liefermenge zu reduzieren (ohne Haftung gegenüber dem Käufer), wenn er in seinem Geschäftsbetrieb behindert oder verzögert wird und dies auf Umständen beruht, die seiner Kontrolle entzogen sind, namentlich Naturereignisse, behördliche Eingriffe, Krieg oder nationaler Notstand, Terroranschläge, Protestveranstaltungen, Aufruhr, Feuer, Explosionen, Überflutung , Epidemien, Aussperrungen, Streiks oder andere arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen (gleich ob bei der eigenen Arbeitnehmerschaft) oder Behinderungen oder Verzögerungen, die Frachtführer betreffen oder Unmöglichkeit oder Verzögerung bei der Nachschubbeschaffung, vorausgesetzt dass die in Frage kommende Behinderung für eine fortlaufende Periode von mehr als 30 Tagen andauert. Dem Käufer wird in diesen Fällen das Recht eingeräumt, den Vertrag schriftlich zu kündigen.

14. Allgemeines
14.1 Falls irgendeine Bestimmung dieser Bedingungen von irgendeinem Gericht oder administrativen Behörde mit rechtlicher Zuständigkeit insgesamt oder teilweise verboten, ungültig, undurchsetzbar oder unbillig gehalten wird, soll sie insoweit abtrennbar unwirksam sein und die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser Bedingungen sollen in vollem Umfang wirksam bleiben.
14.2. Versäumnis oder Verspätung bei der teilweisen oder ganzen Durchsetzung irgendeiner Bestimmung dieses Vertrages soll nicht als Aufgabe von Rechten unter diesem Vertrag gelten.
14.3 Jedwede Nichtbeachtung durch den Verkäufer von jedwedem Vertragsbruch oder Versäumnis des Käufers unter diesem Vertrag soll nicht als Nichtbeachtung von irgendwelchen nachfolgenden Vertragsbrüchen und Versäumnissen gelten und in keiner Hinsicht andere Bestimmungen dieses Vertrages beeinflussen.
14.4. Deutsches Recht gilt für die Gestaltung, Durchführung und Gültigkeit und sämtliche anderen Aspekte dieses Vertrages und die Vertragsparteien unterwerfen sich der ausschließlichen deutschen Gerichtsbarkeit. Die Anwendbarkeit der „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“ wird ausgeschlossen.

15. Kommunikation
15.1 Jedwede Kommunikation zwischen den Parteien soll schriftlich erfolgen und zwar über Boten, Einschreiben oder Fax bzw. email:
15.1.1 (bei Mitteilungen an den Verkäufer) an seinen Geschäftssitz oder eine andere dem Käufer mitgeteilte Adresse; oder
15.1.2 (bei Mitteilungen an den Käufer) an den Geschäftssitz des Adressaten (wenn es sich um eine Gesellschaft handelt) oder (in anderen Fällen) an jedwede Adresse des Käufers, die sich aus irgendwelchen Dokumenten in Verbindung mit diesem Vertrag ergibt oder eine andere Adresse, die dem Verkäufer vom Käufer mitgeteilt wurde.

Version Juni 2021

Palram DE GmbH / Palram Products GmbH Allgemeine Verkaufsbedingungen

1.Begriffsbestimmungen
1.1 Die folgenden Begriffe haben die folgende Bedeutung:
Käufer: die auf dem betreffenden Vertrag als Käufer angegebene rechtliche Einheit.
Verkäufer: Palram DE GmbH oder Palram Products GmbH.
Vertrag: jedwede Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer – schriftlich oder mündlich - über den Verkauf /Kauf von Produkten nach Maßgabe dieser Bedingungen.
Lieferort: der Ort, an dem die Produkte gem. Ziff. 4 angeliefert werden.
Produkte: jedwede vertraglich vereinbarten Produkte oder Dienstleistungen, die vom Verkäufer für den Käufer erbracht werden.
1.2 Worte im Singular beinhalten auch den Plural und solche im Plural den Singular.
1.3 Überschriften zu einzelnen Bedingungen haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Bedingungen

2. Anwendung dieser Bedingungen
2.1 Ein Vertrag wird auf der Basis dieser Bedingungen geschlossen; dies unter Ausschluss irgendwelcher anderer Bedingungen (insbesondere solcher, die der Käufer auf einem Auftrag, einer Auftragsbestätigung, Spezifikation oder sonstigem Dokument verwendet)
2.2 Diese Bedingungen finden Anwendung auf alle Transaktionen des Verkäufers und irgendwelche Abweichungen von diesen Bedingungen sowie Zusicherungen bezüglich der Produkte werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers wirksam.
2.3 Jeder Auftrag oder die Annahme eines Angebotes für Produkte seitens des Käufers gilt als ein Angebot des Käufers über den Kauf von Produkten nach Maßgabe dieser Bedingungen.
2.4 Bestellungen des Käufers werden mit der Auftragsbestätigung des Verkäufers bzw. der Lieferung der Produkte, je nachdem welcher Zeitpunkt früher liegt, bindend. Änderungen einer Bestellung werden nur bindend, wenn der Verkäufer diese Änderung ausdrücklich bestätigt. Stornierungen von Bestellungen sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer bestätigt werden. Die Annahme und Bestätigung einer Stornierung kann vorbehaltlich einer vom Käufer an den Verkäufer zu zahlenden Entschädigung erfolgen.
2.5 Der Käufer hat sicherzustellen, dass seine Bestellung und eventuelle Spezifikationen vollständig und inhaltlich richtig sind.
2.6 Jedes Angebot des Verkäufers ist gültig für einen Zeitraum von 30 Tagen seit Abgabe, sofern Verkäufer es nicht vorher widerrufen hat.

3. Spezifikationen
3.1 Menge und andere Produktmerkmale sollen den Angaben im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers entsprechen.
3.2 Alle Proben, Zeichnungen, beschreibende Merkmale und Werbematerialien des Verkäufers sowie sämtliche Beschreibungen oder Illustrationen aus Katalogen und Produktbroschüren des Verkäufers dienen nur dem Zweck eine unverbindliche Produktbeschreibung abzugeben. Sie werden nicht Vertragsbestandteil.

4. Lieferung
4.1 Jedwede Daten, die Verkäufer für die Lieferung der Produkte bekanntgibt sind voraussichtliche Liefertermine und die exakte Lieferzeit ist nicht Bestandteil solcher Bekanntgabe. Wenn keine Liefertermine angegeben sind, soll die Belieferung innerhalb angemessener Frist erfolgen.
4.2 Wenn der Käufer aus irgendwelchen Gründen die Annahme von Produkten, die zur Anlieferung bereitstehen nicht durchführt oder der Verkäufer die Anlieferung deswegen nicht rechtzeitig durchführen kann, weil der Käufer keine entsprechenden Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder andere Ermächtigungen erteilt hat:
4.2.1 soll die Gefahr auf den Käufer übergehen (einschließlich der Gefahr für Verlust oder Schäden aufgrund von Fahrlässigkeit des Verkäufers);
4.2.2 soll die Anlieferung der Produkte unterstellt werden;
4.2.3 kann der Verkäufer die Produkte bis zur endgültigen Auslieferung einlagern, wobei der Käufer für sämtliche entstandenen Kosten und Ausgaben (insbesondere Lagerkosten und Versicherung) haftbar sein soll; und
4.2.4 kann der Verkäufer den Besitz der Produkte aufgeben, wenn der Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem vorgesehenen Lieferzeitpunkt die Lieferung tatsächlich annimmt. Ferner kann der Verkäufer den Käufer für jedwede Kaufpreisverluste zusätzlich zu jedweden anderen Zahlungen und Schäden, die der Käufer dem Verkäufer wegen seines Annahmeverzuges ersetzen muss , haftbar machen.
4.3 Der Käufer hat am vorgesehene Lieferort auf seine Kosten ausreichendes Personal und Gerät zur Abladung der Produkte bereitzustellen.
4.4. Der Verkäufer kann den Käufer für jedes wieder verwertbares Verpackungsmaterial, das nicht auf Anforderung zurückgegeben wird, in Anspruch nehmen.
4.5. Der Verkäufer kann die Produkte in Teilmengen ausliefern. Jede Teillieferung kann nach Maßgabe dieses Vertrages einzeln berechnet werden.
4.6. Jede Teillieferung soll eine separate Vertragslieferung darstellen und eine Annahmeverweigerung für eine solche Teillieferung soll den Käufer nicht berechtigen, eine weitere Teillieferung oder die Vertragserfüllung insgesamt zu verweigern
4.7. Verkäufer hat die Produkte nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen und Bestimmungen zu liefern und der Käufer hat die Produkte nach Maßgabe dieser vertraglichen Vereinbarungen und Bestimmungen abzunehmen.

5. Nicht-Lieferung
5.1 Die bei Absendung beim Verkäufer festgestellte Menge von Produkten stellt hinreichenden Beweis für die beim beim Käufer ausgelieferte Menge dar, es sei denn , der Käufer kann binnen 5 Tagen nach Ablauf eines üblichen Versendungsvorgangs das Gegenteil nachweisen.
5.2 Jedwede Haftung des Verkäufers für eine Nicht-Lieferung von Produkten ist beschränkt auf Ersatz der Produkte binnen angemessener Frist oder auf eine Gutschrift auf den Rechnungswert der nicht gelieferten Produkte.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Produkten (Vorbehaltsware) bis zum vollständigen Ausgleich seiner sämtlichen aktuellen und zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor (Eigentumsvorbehalt gem.§ 449 BGB).
6.2 Während des Zeitraumes, in dem das Eigentum an der Vorbehaltsware beim Verkäufer verbleibt, hält der Käufer die Vorbehaltsware als Verwahrer für den Verkäufer in seinem Besitz.
6.3 Bis zum vollständigen Forderungsausgleich darf die Vorbehaltsware weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer direkt zu benachrichtigen, wenn Dritte Vorbehaltsware in Besitz nehmen wollen.
6.4 Die Besitzrechte des Käufers an der Vorbehaltsware enden direkt und der Käufer hat die Vorbehaltsware an den Verkäufer herauszugeben, wenn der Käufer einen Insolvenzantrag stellt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird oder der Käufer anderweitige Vereinbarungen mit seinen Gläubigern trifft.
6.5. Soweit Vorbehaltsware zum Weiterverkauf durch den Käufer vorgesehen ist, ist dieser hierzu im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes ermächtigt. Bei einem derartigen Weiterverkauf tritt der Käufer dem dies annehmenden Verkäufer, als Sicherheit für alle zukünftigen Ansprüche des Verkäufers, sämtliche Ansprüche und Ersatzansprüche aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an Kunden des Käufers ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Verkäufer ist berechtigt, derartige Forderungen in eigenem Namen einzuziehen, wenn sich der Käufer in Zahlungsverzug bzgl. der Vorbehaltsware befindet, ein Insolvenzantrag für den Kunden gestellt ist oder anderweitig die Erfüllung der Verbindlichkeiten durch den Käufer so gefährdet ist, dass es eine mögliche Gefährdung der Ansprüche des Verkäufers darstellt. In einem solchen Fall kann der Verkäufer vom Käufer die Offenlegung der insoweit abgetretenen Ansprüche einschließlich der jeweiligen Schuldner verlangen, ebenso wie sämtliche erforderlichen Informationen für den Forderungseinzug unter Übergabe alle Dokumente bzgl. derartiger Drittschuldner. Ferner hat der Käufer die Drittschuldner direkt über die Forderungsabtretung zu informieren

7. Preis
Der Preis für die Produkte versteht sich ausschließlich Mehrwertsteuer und sämtlicher Kosten für Verpackung, Ver- und Entladung und Versicherung; alle diese Beträge hat der Käufer zusätzlich zum Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung zu übernehmen.

8. Zahlungen
8.1 Vorbehaltlich Ziff. 8.4 und irgendwelcher anderen Vereinbarungen mit dem Verkäufer ist der Kaufpreis in EURO bei Bestellung der Produkte fällig.
8.2 Rechtzeitigkeit der Zahlung ist von wesentlicher Bedeutung.
8.3. Zahlungseingang erfolgt erst mit gesicherter Gutschrift beim Verkäufer.
8.4 Zahlungen unter diesem Vertrag werden darüber hinaus sofort fällig bei Beendigung des Vertrages ungeachtet anderer Bestimmungen.
8.5 Der Käufer hat die Zahlungen in voller Höhe ohne Abzüge, sei es wegen Aufrechnung, Gegenansprüchen, Rabatten und Preisnachlässen zu leisten, wenn der Käufer nicht durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung zu einem derartigen Abzug berechtigt ist.
8.6 Wenn der Käufer mit der Kaufpreiszahlungen unter diesem Vertrag – auch teilweise – in Verzug gerät ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche Lieferungen unter diesem Vertrag an den Käufer zu stornieren und der Käufer ist zu Verzugszinsen auf den jeweils ausstehenden Kaufpreisbetrag in Höhe von 4% über dem deutschen Basiszinssatz verpflichtet.
8.7 Der Verkäufer ist berechtigt die Kreditwürdigkeit des Käufers und seiner leitenden Angestellten und/oder Eigentümer zu überprüfen und die Ergebnisse solcher Überprüfungen zu dokumentieren. Er darf diese Daten auch mit Dritten teilen ebenso wie die Kreditwürdigkeit des Käufers unter diesem Vertrag.

9. Qualität
9.1 Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte (vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieser Bedingungen) den veröffentlichten Spezifikationen und Zusicherungen entsprechen; Einzelheiten sind auf der website des Verkäufers abrufbar.
9.2 Soweit der Verkäufer Dienstleistungen erbringt, gewährleistet er, dass diese mit angemessener Sorgfalt und im Einklang mit allgemein anerkanntem Geschäftsgebrauch erfolgen.
9.3 Verkäufer ist nicht haftbar für die Nichteinhaltung von Spezifikationen und/oder Garantien und Gewährleistungen, wenn nicht
9.3.1 der Käufer schriftlich derartige Mängel dem Verkäufer meldet unter Beifügung der Originalrechnung als Kaufbeleg, und
9.3.2 dem Verkäufer eine angemessene Möglichkeit zur Überprüfung solcher Produkte nach Meldung durch den Käufer eingeräumt wird und der Käufer derartige Produkte (wenn vom Verkäufer so gewünscht) an den Geschäftssitz des Verkäufers zur dortigen Überprüfung zurücksendet.
9.4 Verkäufer soll nicht haftbar sein für einen Verstoß gegen irgendwelche Gewährleistungen wenn,
9.4.1 der Käufer den Gebrauch solcher Produkte nach Meldung an den Verkäufer fortsetzt oder
9.4.2 der Fehler deshalb auftritt, weil der Käufer mündliche oder schriftliche Instruktionen des Verkäufers zur Lagerung, dem Einbau, der Verpackung oder des Gebrauchs oder der Erhaltung der Produkte (oder in Abwesenheit solcher Instruktionen) handelsübliche Verfahrensweisen nicht beachtet.
9.5. Vorbehaltlich Ziff. 9.3 und 9.4, wenn irgendwelche Produkte nicht den Gewährleistungen gem. Ziff. 9.1 entsprechen kann der Verkäufer nach seiner Wahl solche Produkte reparieren oder (das defekte Teil) ersetzen oder den Kaufpreis ggf. pro rata ersetzen. Wenn dies der Verkäufer so verlangt, hat der Käufer die defekten Produkte oder Teile an den Verkäufer zurückzugeben.
9.6 Wenn der Verkäufer nach Ziff. 9.5 vorgeht soll er keiner weiteren Haftung für einen Verstoß gegen irgendwelche Gewährleistungen unterliegen.

10. Haftungsbeschränkung
10.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen unter Ziff. 4, 5 und 9 beinhalten die nachstehenden Bestimmungen die gesamte finanzielle Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer (einschließlich jedweder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Angestellten, Agenten und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers) im Hinblick auf
10.1.1 jedwede Verletzung dieser Bestimmungen;
10.1.2 jedweden Gebrauch oder Weiterverkauf der Produkte oder eines Gegenstandes unter Verwendung von Teilen der Produkte durch den Käufer; und
10.1.3 jedwede Zusicherung, Feststellung oder Verletzungshandlung/-Unterlassung aus Fahrlässigkeit im Hinblick oder in Verbindung mit diesem Vertrag.
10.2 Der Verkäufer soll gegenüber dem Käufer nicht haftbar sein für lediglich wirtschaftliche Nachteile, Ergebnisverluste, Geschäftsverlust, Minderung von goodwill oder anderweitig; in jedem Fall, ob direkt, indirekt oder bei Folgeschäden (wodurch auch immer ausgelöst), die sich aus diesem Vertrag ergeben könnten.

11. Geistiges Eigentum/ Schutzrechte
11.1 Dem Käufer ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet, den Namen, Warenzeichen und sonstiges geistiges Eigentum von Palram zu verwenden.

12. Abtretung
12.1 Dem Verkäufer ist es gestattet, diesen Vertrag oder Teile davon an jedwede dritte Personen oder Gesellschaften abzutreten.
12.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, diesen Vertrag oder Teile davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzutreten

13. Höhere Gewalt / Force Majeure
Verkäufer behält sich vor, den Anlieferungszeitpunkt zu verschieben, den Vertrag aufzuheben oder die Liefermenge zu reduzieren (ohne Haftung gegenüber dem Käufer), wenn er in seinem Geschäftsbetrieb behindert oder verzögert wird und dies auf Umständen beruht, die seiner Kontrolle entzogen sind, namentlich Naturereignisse, behördliche Eingriffe, Krieg oder nationaler Notstand, Terroranschläge, Protestveranstaltungen, Aufruhr, Feuer, Explosionen, Überflutung , Epidemien, Aussperrungen, Streiks oder andere arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen (gleich ob bei der eigenen Arbeitnehmerschaft) oder Behinderungen oder Verzögerungen, die Frachtführer betreffen oder Unmöglichkeit oder Verzögerung bei der Nachschubbeschaffung, vorausgesetzt dass die in Frage kommende Behinderung für eine fortlaufende Periode von mehr als 30 Tagen andauert. Dem Käufer wird in diesen Fällen das Recht eingeräumt, den Vertrag schriftlich zu kündigen.

14. Allgemeines
14.1 Falls irgendeine Bestimmung dieser Bedingungen von irgendeinem Gericht oder administrativen Behörde mit rechtlicher Zuständigkeit insgesamt oder teilweise verboten, ungültig, undurchsetzbar oder unbillig gehalten wird, soll sie insoweit abtrennbar unwirksam sein und die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser Bedingungen sollen in vollem Umfang wirksam bleiben.
14.2. Versäumnis oder Verspätung bei der teilweisen oder ganzen Durchsetzung irgendeiner Bestimmung dieses Vertrages soll nicht als Aufgabe von Rechten unter diesem Vertrag gelten.
14.3 Jedwede Nichtbeachtung durch den Verkäufer von jedwedem Vertragsbruch oder Versäumnis des Käufers unter diesem Vertrag soll nicht als Nichtbeachtung von irgendwelchen nachfolgenden Vertragsbrüchen und Versäumnissen gelten und in keiner Hinsicht andere Bestimmungen dieses Vertrages beeinflussen.
14.4. Deutsches Recht gilt für die Gestaltung, Durchführung und Gültigkeit und sämtliche anderen Aspekte dieses Vertrages und die Vertragsparteien unterwerfen sich der ausschließlichen deutschen Gerichtsbarkeit. Die Anwendbarkeit der „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“ wird ausgeschlossen.

15. Kommunikation
15.1 Jedwede Kommunikation zwischen den Parteien soll schriftlich erfolgen und zwar über Boten, Einschreiben oder Fax bzw. email:
15.1.1 (bei Mitteilungen an den Verkäufer) an seinen Geschäftssitz oder eine andere dem Käufer mitgeteilte Adresse; oder
15.1.2 (bei Mitteilungen an den Käufer) an den Geschäftssitz des Adressaten (wenn es sich um eine Gesellschaft handelt) oder (in anderen Fällen) an jedwede Adresse des Käufers, die sich aus irgendwelchen Dokumenten in Verbindung mit diesem Vertrag ergibt oder eine andere Adresse, die dem Verkäufer vom Käufer mitgeteilt wurde.

Version Juni 2021